Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der AHOIRA UG (nachfolgend „AHOIRA“) und ihren Mandanten.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von AHOIRA UG erbrachten Beratungsdienstleistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AHOIRA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang, Zeitpläne und Honorare werden vor Beginn jedes Mandats schriftlich vereinbart. AHOIRA erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und professionellen Gewissenhaftigkeit. Alle Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AHOIRA.
3. Honorare und Zahlung
Honorare werden individuell für jedes Mandat vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung fällig. Zahlungsverzug wird mit dem gesetzlichen Zinssatz verzinst. AHOIRA behält sich vor, die Leistungserbringung bei überfälligen Rechnungen auszusetzen.
4. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vom jeweils anderen erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt drei Jahre nach Abschluss des Mandats fort.
5. Haftung
Die Haftung von AHOIRA für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist in allen Fällen ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
6. Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Hamburg, Deutschland.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.